Werbekennzeichnung in der EU: ein Wort, das dich schützt
Überall in der EU gilt: Bezahlter Content muss als solcher erkennbar sein — ab der ersten Sekunde, für die gesamte Dauer. Die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich pro Land, das Prinzip nicht. AdLicens zeigt in jeder Kampagne den korrekten Wortlaut der jeweiligen Jurisdiktion an; hier ist der Überblick.
Deutschland: „Werbung" / „Anzeige"
Grundlage sind UWG und Medienstaatsvertrag: kommerzielle Kommunikation muss klar erkennbar sein. In der Praxis: „Werbung" oder „Anzeige", deutlich sichtbar am Anfang des Videos bzw. am Beitragsanfang — nicht versteckt in Hashtag-Wolken. Plattform-Tools (z. B. „Bezahlte Partnerschaft") ergänzen, ersetzen aber die klare Kennzeichnung nicht in jedem Fall.
Rumänien: „publicitate"
Werblicher Content braucht die Kennzeichnung „publicitate", sichtbar von Beginn an. Für Gewinnspiele gilt zusätzlich: Als Geschicklichkeitswettbewerbe zulässig, Glücksspiel ist streng reguliert (OG 99/2000).
Frankreich: „collaboration commerciale"
Das Influencer-Gesetz von 2023 (Loi n° 2023-451) ist das strengste der EU: Pflichtangabe „collaboration commerciale" während der gesamten Dauer des werblichen Inhalts — plus schriftlicher Vertrag zwischen Brand und Creator ab geringen Schwellen. AdLicens generiert diesen Vertrag automatisch bei jeder Teilnahme an FR-Kampagnen.
Warum das auf AdLicens Regel ist, nicht Empfehlung
Fehlende Kennzeichnung ist der häufigste Ablehnungsgrund — und ein reales Bußgeldrisiko für beide Seiten. Deshalb: Der geforderte Wortlaut steht in jeder Kampagne, das Pre-Screening erinnert daran, und die Reviewer prüfen die Sichtbarkeit ab Sekunde eins.
Ab August 2026: KI-Kennzeichnung (AI Act Art. 50)
Synthetische oder KI-manipulierte Inhalte müssen zusätzlich als solche gekennzeichnet werden. AdLicens führt das native Label bereits — Kampagnen können es verpflichtend machen.
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