UGC: Original-Content, den die Brand wirklich nutzen darf
Bei UGC (User-Generated Content) produziert der Creator von Grund auf — und was die Brand kauft, ist nicht nur das Video, sondern das Recht, es zu nutzen. Auf AdLicens ist dieses Recht ein schriftliches, maschinenlesbares Lizenzdokument pro Asset, kein Handschlag.
Wie die Bezahlung funktioniert
Fester Preis pro abgenommenes Asset, in der Kampagne öffentlich (z. B. 50 € pro Video, maximal 10 Videos). Abnahme = Zahlungspflicht aus dem Escrow. Ablehnung geht nur mit schriftlicher Begründung, und der Creator kann Einspruch einlegen — ein Mensch antwortet innerhalb des öffentlichen SLA.
Was die Standard-Lizenz abdeckt
- 12 Monate Nutzungsdauer ab Abnahme;
- eigene Marketing-Kanäle der Brand (Website, Social-Accounts, Newsletter);
- kein Paid Media — Ads über Creator-Accounts sind ein eigener Mechanismus (Whitelisting) mit eigener Lizenz;
- keine Exklusivität — der Creator kann weiter für andere arbeiten.
Alles darüber hinaus (TV, Out-of-Home, Exklusivität) ist bewusst NICHT im Standard — es ist eine separate Verhandlung zwischen Brand und Creator.
Für Creator: Originalität ist nicht verhandelbar
Alles im Asset muss von dir lizenzierbar sein: Musik, Footage, Fonts. Ein einziges fremdes Sample vergiftet die ganze Rechtekette — und die Lizenz, die du erteilst, wäre wertlos. Im Zweifel: weglassen.
Für Brands: Briefing schlägt Kontrolle
Die besten UGC-Assets entstehen mit klarem Briefing (Ziel, Ton, No-Gos, Pflicht-Claims) und kreativem Spielraum. Ihr nehmt ab, was passt, und lehnt begründet ab, was nicht passt — aber Mikromanagement im Produktionsprozess macht den Content erkennbar unecht.
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