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UGC: Original-Content, den die Brand wirklich nutzen darf

Bei UGC (User-Generated Content) produziert der Creator von Grund auf — und was die Brand kauft, ist nicht nur das Video, sondern das Recht, es zu nutzen. Auf AdLicens ist dieses Recht ein schriftliches, maschinenlesbares Lizenzdokument pro Asset, kein Handschlag.

Wie die Bezahlung funktioniert

Fester Preis pro abgenommenes Asset, in der Kampagne öffentlich (z. B. 50 € pro Video, maximal 10 Videos). Abnahme = Zahlungspflicht aus dem Escrow. Ablehnung geht nur mit schriftlicher Begründung, und der Creator kann Einspruch einlegen — ein Mensch antwortet innerhalb des öffentlichen SLA.

Was die Standard-Lizenz abdeckt

Alles darüber hinaus (TV, Out-of-Home, Exklusivität) ist bewusst NICHT im Standard — es ist eine separate Verhandlung zwischen Brand und Creator.

Für Creator: Originalität ist nicht verhandelbar

Alles im Asset muss von dir lizenzierbar sein: Musik, Footage, Fonts. Ein einziges fremdes Sample vergiftet die ganze Rechtekette — und die Lizenz, die du erteilst, wäre wertlos. Im Zweifel: weglassen.

Für Brands: Briefing schlägt Kontrolle

Die besten UGC-Assets entstehen mit klarem Briefing (Ziel, Ton, No-Gos, Pflicht-Claims) und kreativem Spielraum. Ihr nehmt ab, was passt, und lehnt begründet ab, was nicht passt — aber Mikromanagement im Produktionsprozess macht den Content erkennbar unecht.

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UGC-Guide — Original-Content mit schriftlicher Lizenz | AdLicens